Eignungsuntersuchung Strahlenschutzuntersuchung
Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung nach Strahlenschutzverordnung für Personen, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Fokus auf Früherkennung möglicher Strahlenschäden und Beurteilung der grundsätzlichen Eignung.
Betroffene Personen
Die Strahlenschutzverordnung nach § 77 verpflichtet alle beruflich exponierte Personen sich regelmäßig vom ermächtigten Arzt untersuchen zu lassen.
Untersuchungsumfang
- Anamnese, Gespräch und Beratung
- Urinteststreifen
- ggf. Blutuntersuchung (kleines Blutbild, Leberwerte)
- Körperliche Untersuchung