Eignungsuntersuchung Strahlenschutzuntersuchung

Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung nach Strahlenschutzverordnung für Personen, die beruflich ionisierender Strahlung ausgesetzt sind. Fokus auf Früherkennung möglicher Strahlenschäden und Beurteilung der grundsätzlichen Eignung.

Betroffene Personen

Die Strahlenschutzverordnung nach § 77 verpflichtet alle beruflich exponierte Personen sich regelmäßig vom ermächtigten Arzt untersuchen zu lassen.

Untersuchungsumfang

  • Anamnese, Gespräch und Beratung
  • Urinteststreifen
  • ggf. Blutuntersuchung (kleines Blutbild, Leberwerte)
  • Körperliche Untersuchung