Arbeitsmedizinische Vorsorgen

Zur Früherkennung und Vorbeugung berufs- oder arbeitsplatzbedingter Erkrankungen dienen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge  (ArbMedVV).

Vorsorgen werden vorgeschrieben bei:

  • Belastungen durch Gefahrstoffe nach Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
  • Gefährlicher Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen nach Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Arbeiten im Bereich Gentechnik nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
  • Bei Lärm- und Vibrationen am Arbeitsplatz nach Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • Einer Belastung durch ionisierende Strahlen nach den Bestimmungen der Röntgenverordnung (RöV) und der Strahlenschutzverordnung StrlSchV

Die ArbMedVV regelt im Detail, bei welchen Gefährdungen arbeitsmedizinische Vorsorgen durchzuführen oder anzubieten sind.

Regale

Eignungsuntersuchungen

Neben den Vorsorgen ist die Eignungsuntersuchung ein weiterer wichtiger Baustein der Gesundheitsfürsorge in Betrieben.

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Welche Arten von Vorsorgen gibt es?

 In der Arbeitsmedizinischen Verordnung (ArbMedVV) werden Vorsorgen in drei Arten aufgeteilt:

Pflichtvorsorgen

Pflichtvorsorgen sind arbeitsmedizinische Vorsorgen, die bei besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen sind [§2 (3) ArbMedVV]. Sie sind Voraussetzung für eine Beschäftigung.

Angebotsvorsorgen

Angebotsvorsorgen sind arbeitsmedizinische Vorsorgen, die bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten den Beschäftigten anzubieten sind [§2 (4) ArbMedVV].

Wunschvorsorgen

Wunschvorsorgen sind arbeitsmedizinische Vorsorgen, die der Arbeitgeber den Beschäftigten nach §11 ArbSchG zu ermöglichen hat [§2 (5) ArbMedVV].

Gibt es eine „Vorsorgeuntersuchung“ im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge?

Umgangssprachlich wird die arbeitsmedizinische Vorsorge häufig als „Vorsorgeuntersuchung“ bezeichnet, unterscheidet sich jedoch grundlegend von der Vorsorgeuntersuchung beim Hausarzt. Während der Hausarzt in erster Linie den allgemeinen Gesundheitszustand prüft, zielt die arbeitsmedizinische Vorsorge auf den Schutz und die Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz ab.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat primär beratenden Charakter. Sie dient dazu, Beschäftigte über mögliche Gesundheitsgefahren und Belastungen an ihrem Arbeitsplatz aufzuklären. Dabei stehen sowohl die Prävention als auch der Erhalt der Arbeitsfähigkeit im Mittelpunkt. Falls die Beschäftigten einverstanden sind, können im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung auch gezielte medizinische Untersuchungen durchgeführt werden, die spezifisch auf die jeweilige Tätigkeit und die damit verbundenen Risiken abgestimmt sind.

Wie unterscheidet sich die Vorsorge von der Eignungsuntersuchung?

Während die arbeitsmedizinische Vorsorge der Prävention und Beratung dient, zielt die Untersuchung der Eignung darauf ab, festzustellen, ob jemand gesundheitlich in der Lage ist, bestimmte Aufgaben sicher zu erfüllen. Vorsorgen sind in der Regel freiwillig (außer bei Pflichtvorsorgen), während die Eignungsuntersuchungen oft verpflichtend sind, wenn besondere Anforderungen oder Risiken im Job bestehen.

Eine Liste aller vorgeschriebenen Untersuchungen und weitere Informationen finden Sie auf unserer separaten Seite zum Thema Eignungsuntersuchungen.

Die Vorsorgebescheinigung

Nach der Teilnahme an einer arbeitsmedizinischen Vorsorge muss für die Beschäftigten eine Vorsorgebescheinigung ausgestellt werden. Diese Bescheinigung enthält Informationen über die Beschäftigten sowie den Arbeitgebenden, den Zeitpunkt und Anlass der Vorsorge, das Datum der nächsten empfohlenen Vorsorge und die Unterschrift der Ärztin / des Arztes. Mehrere Anlässe können zusammengefasst werden, sofern sie bei einem Termin durchgeführt wurden.

Wichtiger Hinweis: Eine Kombination mit Bescheinigungen für Eignungsuntersuchungen ist unzulässig.

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