
Offshore-Tauglichkeitsuntersuchung
Offshore-Tauglichkeit nach deutschen (AWMF), britischen (OEUK, ehemals OGUK) und norwegischen Vorschriften (OLF)
Bei einem Aufenthalt von mehr als 24 Stunden auf einer Offshore-Plattform muss die Tauglichkeit durch einen international akkreditierten Arzt festgestellt werden. Diese Untersuchungen erfolgen dann alle 2 Jahre. Die Bescheinigung wird nach dem Hardanger Abkommen von Norwegen (OLF), England (OEUK) und den Niederlanden (NOGEPA) gegenseitig akzeptiert. In unserer Praxis können Sie die Offshore-Untersuchungen gemäß AWMF-Leitlinie sowie OEUK machen.
Untersuchungsumfang Offshore-Plattformen
Für Aufenthalt auf Offshore-Plattformen (OLF, OEUK, NOGEPA).
- Anamneseerhebung mit standardisiertem Fragebogen
- Arbeitsmedizinische Untersuchung
- Arbeitsmedizinische Beratung
- Hörtest
- Sehtest
- Lungenfunktionstest
- Urintest
- Blutuntersuchung
- Ruhe-EKG und Belastungs-EKG
- ggf. Impfung
Untersuchungsumfang Offshore-Windkraftanlagen
Bei Bau und Betrieb von Offshore-Windenergieanlagen in der Nord- und Ostsee besteht eine Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Maritime Medizin (DGMM). Diese Empfehlung ist in der AWMF-Leitlinie festgehalten.
- Anamneseerhebung mit standardisiertem Fragebogen
- Arbeitsmedizinische Untersuchung
- Arbeitsmedizinische Beratung
- Hörtest
- Sehtest
- Lungenfunktionstest
- Urintest
- Blutuntersuchung
- Ruhe-EKG und Belastungs-EKG
- ggf. Impfung