
Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen
Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen sind essenziell, um sicherzustellen, dass Beschäftigte den gesundheitlichen Anforderungen ihrer spezifischen Arbeitsaufgaben gewachsen sind.
Eignungsuntersuchungen sind beispielsweise vorgeschrieben bei:
- Arbeiten mit Absturzgefahr (z. B. Arbeiten auf Gerüsten oder in großer Höhe)
- Tätigkeiten im Fahr-, Steuer- und Überwachungsdienst (z. B. Fahrzeugführer, Kranbediener, Staplerfahrende)
- Arbeiten unter extremen klimatischen Bedingungen (z. B. Hitze, Kälte, Nässe)
Eignungsuntersuchungen bedürfen bestimmter rechtlicher Grundlagen (z.B. Druckluftverordnung, Strahlenschutzgesetz, Sprengstoffgesetz, Luftsicherheitsschulungsverordnung, Gesundheitsschutz-Bergverordnung), da Eignungsuntersuchungen einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten darstellen. Eine rechtssichere Betreuung ihres Unternehmens ist daher unerlässlich. Andere Qualitätsanforderungen können beispielsweise Sehfähigkeitsnachweise nach Vorgaben der DGzfP (Deutsche Gesellschaft für zerstörungsfreie Prüfung) sein.
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