Änderung der OEUK Guidelines zum 01.05.2024

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die OEUK-Guidelines „Medical Fitness for Offshore Work“ nach langer Zeit aktualisiert worden sind und ab dem 1. Mai 2024 weltweit angewendet werden müssen.

In einigen Fällen benötigen wir vom Arbeitgeber, aber auch von den zu Untersuchenden, im Vorfeld bzw. zum Untersuchungstermin, bestimmte Informationen oder Nachweise, ohne die eine abschließende Beurteilung zur Offshore-Tätigkeit nicht möglich ist. Wir informieren Sie dazu bereits an dieser Stelle, damit es möglichst zu keinen Verzögerungen in der Aushändigung der Certificates kommt.

Die Form der OEUK Certificates wird sich ändern, weltweit soll ein einheitliches Design verwendet werden. Auch inhaltlich wird es beim Certificate Änderungen geben.

Da es verschiedene Formen der Offshore-Tätigkeiten mit unterschiedlichen Anforderungen gibt, benötigen wir zukünftig von den beauftragenden Unternehmen die Angabe, welche Anforderungen auf den Certificates vermerkt werden sollen. Anzugeben / Auszuwählen sind hierfür:

– Fitness to participate in shallow-water CA-EBS exercises
– Fitness for food handling duties
– Fitness for crane operator work
– Fitness for work on normally-unmanned installations

Das Certificate wird, falls erforderlich, standardisierte Anmerkungen beinhalten. Diese sind z.B. das Tragen einer Brille, die Durchführung eines Praxistests bei Farbsehschwäche oder dass nur Tätigkeiten der „Category 2“ (Tätigkeiten mit geringer Gefährdung am Arbeitsplatz) durchgeführt werden können.

Eine wesentliche Neuerung ist auch, dass ein OEUK-Certificate in bestimmten Fällen (Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahme) erst nach Zustimmung des für den Einsatz zuständigen Operators oder Medical Advisors nach Rücksprache mit uns gültig wird („Location-Specific-Certificate of Medical Fitness“). Für diese Rücksprache benötigen wir eine Schweigepflichtentbindung der oder des Untersuchten. Das Certificate besteht dann aus zwei Teilen und ist nur gültig, wenn beide Unterschriften vorliegen.

Im Vergleich zur vorherigen Version von 2008 finden sich wesentlich präzisere Angaben, wie bei bestimmten Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahmen oder auch Übergewicht, verfahren werden soll.
Das Thema Übergewicht wird künftig differenzierter betrachtet. Neben dem Body-Mass-Index (BMI) fließen weitere Parameter in die Beurteilung ein, z.B. auch die „Waist-to-height ratio“ (Taille – Körpergröße Verhältnis). Bitte beachten Sie aber, dass ab einem BMI von 45 überhaupt keine Offshore-Eignung attestiert werden kann. Auch ein BMI ab 40 ist kritisch und eignet meist nicht für Offshore Tätigkeit. Neben den für die Erfüllung erforderlichen medizinischen Kriterien benötigen wir in diesem Fall von Ihnen den Nachweis, dass die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter

– in einem Standard Helikopter sitzen und den 3-Punkt-Sicherheitsgurt anlegen und
– Marine-Rettungswesten über dem Rettungsanzug tragen können

(„done and fasten standard Civil Aviation Authority (CAA) approved and marine issue lifejackets over a survival suit, and sit in a standard helicopter seat and fasten a three-point harness“)

Ohne diesen Nachweis können wir in den o.g. Fällen kein Certificate ausstellen!

Die zu Untersuchenden sollten bei bekannten Vorerkrankungen vorhandene Vorbefunde mitbringen. Möglicherweise werden wir auch um aktuelle fachärztliche Stellungnahmen bitten.

Erforderlich ist dies verpflichtend bei Beschäftigten, die an einem Insulin-pflichtigen Diabetes leiden. Hier benötigen wir grundsätzlich vom Behandler die Bestätigung, dass in den letzten 6 Monaten eine gute BZ-Einstellung, eine ausreichende selbständige Fähigkeit zur Anpassung des Insulinbedarfs sowie eine ungestörte Hypoglykämiewahrnehmung vorlag.

Allerdings kann auch mit dieser Bestätigung nur ein eingeschränktes Certificate mit Anmerkung („Fit for work in ´category 2` occupation of… only“), bzw. ein „Location-Specific-Certificate of Medical Fitness“ ausgestellt werden.

Damit eine zeitnahe Ausstellung erfolgen kann, möchten wir in Ihrem Interesse bitten, dass Ihre Mitarbeitenden eine entsprechende fachärztliche Stellungnahme zur Untersuchung mitbringen.
Wir können in dieser kurzen Übersicht nicht alle Änderungen darstellen. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie daher nicht, uns zu kontaktieren.