Vorsorge G39 Schweißrauche

Betroffene Personen

Eine Pflichtvorsorge muss durchgeführt werden, wenn beim Schweißen und Trennen von Metallen eine Luftkonzentration von drei Milligramm pro Kubikmeter Schweißrauch überschritten wird. Wird dieser Grenzwert nicht überschritten, ist eine Angebotsvorsorge ausreichend.

Auf Wunsch der Beschäftigten ist diesen auch eine Wunschvorsorge zu ermöglichen, es sei denn aufgrund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.

Vorsorgeumfang

• Ärztliche Untersuchung und Beratung
• Lungenfunktionstest
• ggf. Röntgen-Bild der Lunge