Vorsorge G33 Aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen
Betroffene Personen
Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind zu veranlassen bei Tätigkeiten mit aromatischen Nitro- oder Aminoverbindungen, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten wird oder eine Gesundheitsgefährdung durch direkten Hautkontakt zu hautresorptiven aromatischen Nitro- oder Aminoverbindungen besteht. Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind anzubieten, wenn eine Exposition gegenüber aromatischen Nitro- oder Aminoverbindungen besteht.
Vorsorgeumfang
• Ärztliche Untersuchung und Beratung
• Blutuntersuchung
Vorkommen und Auswirkungen
• Herstellen und Verarbeiten von Farbstoffen, Explosivstoffen, Schädlingsbekämpfungs- und Unkrautvernichtungsmittel aus aromatischen Nitroverbindungen sowie die Verwendung
• Herstellen und Verarbeiten von synthetischen Farbstoffen (Leder-, Papier- und Pelzindustrie, Haarfärbemittel), Insektiziden, Arzneimitteln, Entwicklern in der Fotoindustrie aus aromatischen Aminen sowie die Verwendung
• Herstellen und Verwenden von Reaktionsbeschleunigern und Oxidationshemmern aus aromatischen Aminen z. B. in der Gummiindustrie