Vorsorge G24 Hautgefährdung

Betroffene Personen

Betroffen sind Beschäftigte, deren Haut durch die Tätigkeit belastet wird – durch Feuchtarbeit, durch Hautkontakt mit reizenden oder allergieauslösenden Stoffen oder durch Gefahrstoffe, die über die Haut aufgenommen werden. Ob Pflicht- oder Angebotsvorsorge gilt, ergibt sich aus Anhang Teil 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und aus der Gefährdungsbeurteilung.

Typische Berufsgruppen sind:

  • Friseurhandwerk, Kosmetik und Fußpflege
  • Gebäudereinigung, Hauswirtschaft, Küche und Gastronomie
  • Gesundheitsdienst und Pflege – häufige Händedesinfektion und Handschuhwechsel
  • Bäckerei, Konditorei und Lebensmittelverarbeitung
  • Metallbearbeitung mit Kühlschmierstoffen, Galvanik
  • Bau-, Maler-, Lackier- und Fliesenlegerhandwerk (Zement, Epoxidharze, Isocyanate)
  • Gärtnerei, Land- und Forstwirtschaft
  • Kinderbetreuung

Vorsorgeumfang

Im Mittelpunkt stehen das Gespräch und die Beurteilung der belasteten Haut. Ein Allergietest gehört nicht automatisch dazu, und eine körperliche Untersuchung findet nach ärztlichem Ermessen und nie gegen Ihren Willen statt (§ 6 ArbMedVV).

  • Ärztliches Gespräch zur Vorgeschichte: frühere Hauterkrankungen, Neurodermitis, Heuschnupfen und bekannte Allergien – auch in der Familie
  • Arbeitsanamnese: welche Stoffe, wie lange Feuchtarbeit, welche Handschuhe und wie lange getragen, wie oft Händewaschen und -desinfizieren, welche Hautmittel
  • Beurteilung der belasteten Hautareale – in der Regel Hände, Unterarme und Gesicht – auf trockene Haut, Rötung, Rissbildung und Ekzemherde
  • Bei Verdacht auf eine Kontaktallergie Beratung zur weiterführenden Diagnostik, etwa einem Epikutantest – den führen wir nicht selbst durch, die Abklärung erfolgt in einer fachärztlichen Praxis (häufig Dermatologie- oder HNO-Fachpraxen)
  • Beratung zu Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege, zur Auswahl der Handschuhe und zu deren Tragedauer – und dazu, was ein Hautschutzplan für Ihren Arbeitsplatz enthalten sollte
  • Vorsorgebescheinigung für Sie und Ihren Arbeitgeber

Der Nutzen liegt in der Früherkennung: Ein beginnendes Handekzem lässt sich mit angepasstem Hautschutz meist noch aufhalten, ein chronisches ist deutlich schwerer zu behandeln.

Vorkommen und Auswirkungen

Die häufigste Ursache ist Feuchtarbeit. Nach der überarbeiteten TRGS 401 zählt dazu nicht nur der direkte Hautkontakt mit Wasser und wässrigen Flüssigkeiten, sondern auch häufiges Händewaschen ab etwa 15-mal je Arbeitstag sowie der häufige Wechsel zwischen Feuchtkontakt und flüssigkeitsdichten Handschuhen. Wichtige Änderung: Das reine Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe ohne weitere Einwirkung – etwa nur zum Produktschutz – gilt nicht mehr als Feuchtarbeit.

Hinzu kommen Gefahrstoffe, die die Haut reizen oder eine Allergie auslösen können: Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Zement, Epoxidharze, Isocyanate, Kühlschmierstoffe, Friseurchemikalien oder Naturgummilatex.

Typische Folge ist ein Handekzem – zunächst trockene, raue Haut, dann Rötung, Risse und Juckreiz, bei einer Sensibilisierung auch eine dauerhafte Kontaktallergie. Hauterkrankungen zählen seit Jahren zu den häufigsten angezeigten Berufskrankheiten. Weil sich die Haut bei früher Gegensteuerung meist wieder erholt, entscheidet vor allem der Zeitpunkt: je früher, desto besser.

Häufige Fragen

Stand: Juli 2026