Vorsorge G20 Lärm
Betroffene Personen
Pflichtvorsorge ist vom Arbeitgeber zu veranlassen, wenn bei Tätigkeiten mit Lärmexposition die oberen Auslösewerte von LEX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 137 dB(C) erreicht oder überschritten werden
Angebotsvorsorge ist vom Arbeitgeber zu veranlassen, wenn bei Tätigkeiten mit Lärmexposition die unteren Auslösewerte von LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) überschritten werden.
Vorsorgeumfang
• Hörtest
• Ärztliche Untersuchung und Beratung