
Vorsorge G1.2 Asbestfaserhaltiger Staub
Betroffene Personen
Personen, in deren Arbeitsumgebung Asbestfaserstaub oberhalb einer bestimmten Konzentration auftreten kann wie z. B. beim Abbruch oder der Sanierung von asbesthaltigen Gebäuden
Vorsorgeumfang
• Ärztliche Untersuchung
• Lungenfunktionstest
ggf. Röntgenbild der Lunge
Vorkommen und Auswirkungen
Eingeatmete Asbestfasern können zu einer chronischen Lungenerkrankung und Krebserkrankungen führen. Es ist immer auch eine Vorsorge Tragen von Atemschutzgeräten“ (G 26) erforderlich.“