Vorsorge G1.2 Asbestfaserhaltiger Staub

Betroffene Personen

Personen, in deren Arbeitsumgebung Asbestfaserstaub oberhalb einer bestimmten Konzentration auftreten kann wie z. B. beim Abbruch oder der Sanierung von asbesthaltigen Gebäuden

Vorsorgeumfang

• Ärztliche Untersuchung
• Lungenfunktionstest
ggf. Röntgenbild der Lunge

Vorkommen und Auswirkungen

Eingeatmete Asbestfasern können zu einer chronischen Lungenerkrankung und Krebserkrankungen führen. Es ist immer auch eine Vorsorge Tragen von Atemschutzgeräten“ (G 26) erforderlich.“