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Externer Datenschutzbeauftragter
Warum muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Werden in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten von mehr als neun Mitarbeitenden erhoben, verarbeitet oder genutzt, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (auch extern) zu bestellen.
Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?
Der direkt der Unternehmensleitung unterstellte Datenschutzbeauftragte ist gesetzlich dazu verpflichtet, auf die Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung hinzuwirken. Dabei kontrolliert er beispielsweise die EDV-gestützte Datenverarbeitung, schult Beschäftigte und ist Ansprechpartner für Kunden, Klienten oder Patienten. Eine weitere Aufgabe besteht im Führen und Verfügbarmachen von Verfahrensverzeichnissen.
Welche Qualifikation muss ein Datenschutzbeauftragter besitzen?
Zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden kann, wer zur Erfüllung seiner Aufgabe die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt (dazu zählen Kenntnisse 1. verfassungsrechtlich garantierter Persönlichkeitsrechte, 2. der Datenschutzgesetzgebung, Spezialgesetzgebung und Informations- und Telekommunikationstechnologien, 3. betriebswirtschaftlicher Kompetenzen und 4. des praktischen Datenschutzmanagements).
Wann sollte ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
Ab Mai 2018 wird die Europäische Datenschutzgrundverordnung anzuwenden sein. Sie löst das Bundesdatenschutzgesetz ab, das ebenfalls in neuer Form an die europäischen Regelungen angepasst wird. Dies führt zu Anforderungen, die von vielen, gerade kleineren Unternehmen, nicht mehr bewältigt werden können. Auch in diesem Fall ist ein externer Datenschutzbeauftragter – wie nachfolgend dargestellt – für Unternehmen von großem Nutzen:
Externer Datenschutzbeauftragter | Interner Datenschutzbeauftragter |
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Haben wir Ihr Interesse an der Gestellung eines externen Datenschutzbeauftragten geweckt?
Dann stehen wir Ihnen sehr gerne für weitere Beratungs- und Informationsgespräche zur Verfügung.
In einem ersten Schritt führen wir einen Datenschutzcheck durch, mit dem der Ist-Zustand Ihres Datenschutzmanagements geprüft wird. Hierbei werden Lücken oder Schwachstellen erkannt, für die wir Ihnen individuelle, maßgeschneiderte Lösungsvorschläge anbieten.
Nachdem Ihr Datenschutzmanagement auf einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Stand gebracht wurde, stehen wir Ihnen für eine kontinuierliche Betreuung in Form von Beratung, Kontrolle und Verfahrensdokumentation zur Verfügung.
Bezüglich der anfallenden Kosten unterscheiden wir zwischen Leistungen, die erforderlich sind, um ein Datenschutzmanagement in Ihrem Unternehmen aufzubauen oder anzupassen. Eine Berechnung erfolgt in diesem Fall nach Aufwand. Für die kontinuierliche Betreuung bieten wir Ihnen unsere Leistungen gegen eine monatliche Pauschale an. Deren Höhe ist abhängig von der Unternehmensgröße, der Art der Datenverarbeitung und der Branche. Gerne bieten wir Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch an, auf dessen Grundlage wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen können.