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Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement – eine „Win-Win Situation“ für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Es bietet Unternehmen die Chance ihre Leistungsfähigkeit, durch geringere Ausfallzeiten der Belegschaft, längere Lebensarbeitszeit sowie dem aktiven Entgegenwirken eines Fachkräftemangels, zu steigern.
Durch das Sozialgesetzbuch IX §84, Abs. 2, sind Betriebe seit 2004 zu einem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) verpflichtet. Durch dieses soll die Arbeitsfähigkeit und Gesundheit, von lange oder häufig erkrankten Mitarbeitern, wiederhergestellt werden.
Wir wirken bei medizinischer, beruflicher und sozialer Rehabilitation regelmäßig mit.
Die betriebliche Wiedereingliederung und die Hilfe beim Einsatz chronisch Kranker und schutzbedürftiger Personen am Arbeitsplatz sind in zunehmendem Maße in den Fokus der Betriebe gerückt.
Hier stehen wir den Beteiligten beratend zur Seite. Die Bewertung von Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzfähigkeit einschließlich der arbeitsphysiologischen Aspekte ist aus unserer Sicht hierbei unbedingt notwendig.
Wir stehen Ihnen gerne aktiv und beratend zur Verfügung:
- Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert das Betriebliche Eingliederungsmanagement?
- Welche Ziele und Chancen bietet das Betrieblichen Eingliederungsmanagements?
- Welche Rollen und Aufgaben haben die Beteiligten im Prozess der Wiedereingliederung?
- Wie sehen die einzelnen Schritte im Prozess der Wiedereingliederung aus?
- Wie erstrecken sich die Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben?