Ausbildung zum Staplerfahrer

Die AMAS bietet seinen Bestandskunden und anderen interessierten Unternehmen ab sofort die Ausbildung von Beschäftigten zum Führen von Gabelstaplern bzw. Flurförderzeugen gem. DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ auf Basis des DGUV Grundsatzes 308-001 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“ an.

Jeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, muss über Bedienpersonen verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern (Gegengewichtstapler) zu.

Wer einen Kraftfahrzeug-Führerschein besitzt, ist nicht allein deshalb schon befähigt, Gabelstapler zu führen. Mit dem Gabelstapler Lasten heben und senken, Güter ein- und auslagern, auf Laderampen rangieren, zwischen Stapeln und Regalen fahren ist etwas anderes, als ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu lenken. Hinzu kommt die andere Bauweise der Gabelstapler: Die Lenkachse befindet sich hinten; dies führt zu einem anderen Fahr- und Lenkverhalten als beim Lastkraftwagen oder Personenkraftwagen. Die Last liegt – im Unterschied zum Lastkraftwagen – vor der Bedienperson frei auf den Gabelzinken, sie kann am Hubmast gehoben und gesenkt, vor- und zurückbewegt werden.

Und nicht zuletzt verlangt das Standsicherheitsverhalten von Gabelstaplern eine andere Fahrweise als beim Kraftfahrzeug. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Gabelstapler, sondern für nahezu alle Flurförderzeuge mit Hubgerüst.

Die Ausbildung findet bei Ihnen im Betrieb statt, besteht aus drei Teilen (Stufen) und setzt sich wie folgt zusammen:

Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung (2 Tage)

    • Theoretischer Teil:
      • Sicherheitsbestimmungen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen),
      • Gerätetechnik (z.B. Standsicherheit, Antriebsarten)
    • Praktischer Teil:
      • Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Lasten Gebrauch von üblichen Anbaugeräten
    • Abschlussprüfung (Theoretische + Praktische Prüfung)

Stufe 2: Zusatzqualifizierung (Bis zu 1 Tag)

    • Qualifizierung in Theorie und Praxis im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen, z.B. Schubmaststapler, Seitenstapler. Qualifizierung in der Handhabung besonderer Anbaugeräte, z.B. Klammern für Gewichte größer als 1t.
    • Abschlussprüfung

Stufe 3: Betriebliche Qualifizierung – Wird von Ihrer Seite durchgeführt oder auf Anfrage durch unsere Sicherheitsfachkräfte

    • Gerätebezogener Teil:
      • betrifft die im Betrieb vorhandenen Flurförderzeuge und Anbaugeräte
    • Verhaltensbezogener Teil:
      • betrifft die Betriebsanweisung nach §5 der DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ Durchführung dokumentieren

Die Ausbildung kann nicht in unseren Räumlichkeiten stattfinden, ein Flurförderzeug muss zwingend von Ihnen gestellt werden.

Sollten Sie Interesse haben, wenden Sie sich gerne an die Herren Schulze (jschulze@amas-hs.de) oder Reiners (jreiners@amas-hs.de).

Um das Paket abzurunden, können Sie Ihre Beschäftigten für eine Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25) zu uns entsenden. Diese Eignung soll der Unternehmer gem. DGUV Grundsatz 308-001, Pkt. 2.1 Innerbetrieblicher Einsatz, Abs. Körperliche Eignung sicherstellen.